Am 8. März 2026 hat die Schweiz per Volksabstimmung für die Individualbesteuerung gestimmt — eine der grössten Änderungen am Schweizer Steuersystem seit Jahrzehnten. Trotzdem betrifft sie deine Steuererklärung dieses und nächstes Jahr noch nicht. Dieser Artikel erklärt, was genau beschlossen wurde, wer künftig mehr oder weniger zahlt, und was du bis zur tatsächlichen Umsetzung wissen solltest.
Was wurde beschlossen
Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung war der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative. Es ersetzt die bisherige gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften durch eine getrennte Besteuerung — jede Person füllt künftig eine eigene Steuererklärung aus und wird individuell veranlagt, genau wie unverheiratete Personen.
Abstimmungsergebnis: 54,23% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 55,6%.
Was sich konkret ändert
- Getrennte Veranlagung: Jeder Ehepartner reicht eine eigene Steuererklärung ein und wird einzeln besteuert, statt wie bisher gemeinsam.
- Gemeinsames Vermögen: Vermögen, das Ehepaaren gemeinsam gehört (z. B. das Eigenheim oder ein gemeinsames Bankkonto), wird künftig anteilig dem jeweiligen Ehepartner zugerechnet und entsprechend versteuert.
- Kantonale Umsetzung: Der Bund gibt den Rahmen vor, aber die Kantone müssen ihre eigenen Steuergesetze, Tarife und Abzüge an das neue System anpassen. Die konkrete Ausgestaltung — etwa bei kantonalen Abzügen — wird deshalb je nach Kanton unterschiedlich ausfallen.
Wer profitiert, wer zahlt mehr
Die Individualbesteuerung wirkt sich nicht für alle gleich aus:
- Doppelverdiener-Paare mit ausgeglichener Einkommensverteilung profitieren tendenziell — die sogenannte “Heiratsstrafe”, bei der verheiratete Doppelverdiener durch die Progression gemeinsam oft mehr zahlten als zwei unverheiratete Personen mit denselben Einzeleinkommen, entfällt.
- Paare mit einem Alleinverdiener oder sehr ungleicher Einkommensverteilung zahlen tendenziell mehr als bisher, weil der Ausgleichseffekt der gemeinsamen Veranlagung wegfällt.
Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von der genauen Einkommensverteilung und vom Kanton ab — eine pauschale Zahl gibt es nicht, und es lohnt sich, das für die eigene Situation individuell zu prüfen, sobald die kantonale Umsetzung konkreter wird.
Ab wann gilt das — und was heisst das für dich jetzt?
Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann ein früheres Datum festlegen, hat das aber bislang nicht getan — es gibt keinen bestätigten früheren Termin. Bis zur tatsächlichen Umsetzung bleibt die bisherige gemeinsame Veranlagung für Ehepaare unverändert bestehen.
Praktisch bedeutet das: Für deine Steuererklärung in den kommenden Jahren ändert sich vorerst nichts. Es gibt keine Übergangsregel, die schon jetzt eine andere Vorgehensweise verlangt. Was sich lohnt, ist die Zeit bis zur Umsetzung zu nutzen — insbesondere, wenn du zu den Paaren gehörst, die absehbar mehr zahlen werden, lohnt sich eine frühzeitige Finanzplanung, sobald die kantonale Ausgestaltung klarer wird.
Fazit
Die Individualbesteuerung ist beschlossen, aber noch nicht Realität — mit einem Umsetzungshorizont von bis zu sechs Jahren hast du Zeit, dich darauf einzustellen. Verfolge die kantonalen Umsetzungsschritte, wenn du zu den Paaren gehörst, die stärker betroffen sein könnten, aber ändere für deine nächste Steuererklärung nichts an deinem gewohnten Vorgehen.
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Offizielle Quellen
- EFD — Eidgenössisches Finanzdepartement: Individualbesteuerung
- Bundeskanzlei — Abstimmungsvorlage vom 8.3.2026: Individualbesteuerung
Nächste Schritte zur Steuererklärung
Häufig gestellte Fragen
- Was ist die Individualbesteuerung und wurde sie angenommen?
- Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde am 8. März 2026 in der Volksabstimmung angenommen — mit 54,23% Ja-Stimmen bei 55,6% Stimmbeteiligung. Es ersetzt die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren durch eine getrennte Veranlagung, so wie bei unverheirateten Personen.
- Ab wann gilt die Individualbesteuerung?
- Spätestens ab 2032. Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten festlegen, hat das aber bislang nicht getan. Bis dahin gilt weiterhin die gemeinsame Veranlagung für Ehepaare — für deine nächsten Steuererklärungen ändert sich also vorerst nichts.
- Muss ich für die Steuererklärung 2026 oder 2027 schon etwas anders machen?
- Nein. Die Individualbesteuerung ist noch nicht in Kraft. Solange der Bundesrat kein früheres Datum festlegt, bleibt die gemeinsame Veranlagung für Ehepaare bis spätestens 2032 unverändert bestehen. Es gibt aktuell keine Übergangsmassnahmen, die schon jetzt eine andere Vorgehensweise erfordern.